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Markenrechte nach Malta verschifft

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/63ÖBl 2021, 183 - 186 Heft 4 v. 6.7.2021

Das zivilrechtliche und das wirtschaftliche Eigentum (§ 24 BAO) fallen auseinander, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die positiven Eigentumsbefugnisse (Gebrauch, Verbrauch, Veränderung, Belastung, Veräußerung) ausüben und die Abwehrrechte gegen Dritte und gegen den zivilrechtlichen Eigentümer auf Dauer geltend machen kann.

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