Ob die Übernahme einzelner Eigenschaften eines Produkts mit geschützter Ursprungsbezeichnung geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen, bedarf einer Beurteilung im Einzelfall.
Ob die Übernahme einzelner Eigenschaften eines Produkts mit geschützter Ursprungsbezeichnung geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen, bedarf einer Beurteilung im Einzelfall.