Die Organe einer juristischen Person sind grundsätzlich keine Dienstnehmer iSd § 40b UrhG.
Ein Werknutzungsrecht kann auch konkludent eingeräumt werden.
Ein Quellcode kann grundsätzlich ein Geschäftsgeheimnis iSd § 26b UWG sein.
Die Organe einer juristischen Person sind grundsätzlich keine Dienstnehmer iSd § 40b UrhG.
Ein Werknutzungsrecht kann auch konkludent eingeräumt werden.
Ein Quellcode kann grundsätzlich ein Geschäftsgeheimnis iSd § 26b UWG sein.