Wird ein Unterlassungsgebot konditional ("wenn") mit bestimmten Prüftatsachen verknüpft, kann es nur erlassen werden, wenn diese bewiesen werden. Werden zwei (oder mehrere) Prüftatsachen mit einem "und" verbunden, müssen alle erwiesen sein.
Wenn mehrere Produktionsländer inklusive Österreich angegeben sind ("hergestellt in EEC"), ist daraus nicht zu schließen, dass alle Produktionsschritte in Österreich erfolgen.