A Tierleid nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Menschheit
Art 53 lit a EPÜ: Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob der Nutzen einer Erfindung für die Menschheit so groß ist, dass er das allenfalls bei der Herstellung des Erfindungsgegenstands verursachte Tierleid aufwiegt.