Der Anscheinsbeweis verändert die Beweislast nicht, aber erleichtert die Beweisführung, indem die "überwiegende Wahrscheinlichkeit" als Beweismaß ausreicht.
Der Anscheinsbeweis verändert die Beweislast nicht, aber erleichtert die Beweisführung, indem die "überwiegende Wahrscheinlichkeit" als Beweismaß ausreicht.