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Das Foto in der geschlossenen Facebook-Gruppe - privat oder öffentlich?

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/15ÖBl 2021, 39 - 44 Heft 1 v. 14.1.2021

Der Anscheinsbeweis verändert die Beweislast nicht, aber erleichtert die Beweisführung, indem die "überwiegende Wahrscheinlichkeit" als Beweismaß ausreicht.

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