Unter "Erzeugnis" iSv Art 1 lit b ESZ-VO ist der Wirkstoff (die Wirkstoffzusammensetzung) eines Arzneimittels zu verstehen.
Eine neue therapeutische Verwendung eines bekannten, bereits für eine andere therapeutische Anwendung verwendeten Wirkstoffs verleiht ihm nicht die Eigenschaft eines anderen Erzeugnisses.