vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Giebelkreuz auf dem Skihelm des zurückgetretenen Rennläufers

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/67ÖBl 2020, 226 - 229 Heft 5 v. 10.9.2020

Eine Marke wird auch dann "benutzt", wenn ein Dritter sie für eigene Werbezwecke verwendet. Auf den inhaltlichen Kontext der Werbemaßnahmen (zB Huldigung eines bekannten Sportlers) kommt es nicht an.

1

33 R 132/19p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!