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Rettung einer Marke durch Zurückziehung des Widerspruchs

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/53ÖBl 2020, 180 - 181 Heft 4 v. 8.7.2020

Der Widerspruch gegen eine Marke kann bis zur Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung wirksam zurückgezogen werden, ohne dass ein Rekurs erhoben werden muss. Der Ausspruch, dass die Entscheidung über den Widerspruch wirkungslos geworden ist, ist nicht dem RekG vorbehalten.

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