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Verstößt ein Zeichen gegen die guten Sitten?

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2020/52ÖBl 2020, 175 - 179 Heft 4 v. 8.7.2020

Der Begriff des Verstoßes gegen die "guten Sitten" ist unter Berücksichtigung seiner gewöhnlichen Bedeutung sowie des Zusammenhangs auszulegen, in dem er normalerweise verwendet wird. Dabei sind die grundlegenden moralischen Werte und Normen maßgeblich, an denen die angesprochenen Adressatenkreise festhalten. "Hintergrundelemente" dürfen nicht unberücksichtigt bleiben, die verdeutlichen können, wie die maßgeblichen Verkehrskreise das Zeichen auffassen werden.

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