Der EuGH hat unlängst in einem Vorabentscheidungsersuchen festgestellt, dass der Geschmack eines Lebensmittels nicht als Werk iSd InfoRL qualifiziert werden kann. Diese Entscheidung soll Ausgangspunkt sein für die Frage nach der Schützbarkeit des Geschmacks im Marken- und Urheberrecht.
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