Die weit gefasste verschuldensunabhängige Haftung des Unternehmers für Verletzungen des Urheberrechts durch einen Beauftragten erfasst auch die rechtsverletzende Veröffentlichung durch eine Werbeagentur in einem Medium (Website), die der Unternehmer (der nur ein Zeitungsinserat bestellt hatte) nicht bestellt hat.
4 Ob 216/18w