vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwendung eines Texts als sichtbarer Aufdruck auf Kleidungsstücken oder als Herkunftshinweis auf Etiketten

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2019/12ÖBl 2019, 41 - 47 Heft 1 v. 16.1.2019

Entscheidungserheblich und unionsrechtskonform auszulegen ist die Frage, ob es bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Zeichens (nur) auf jene Verwendung ankommt, die als die wahrscheinlichste eingeschätzt wird, oder auch auf jene, die ebenfalls denkbar, aber weniger wahrscheinlich ist.

I

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!