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Zur "zweiten medizinischen Anwendung" eines vorbekannten Sedativums

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2019/13ÖBl 2019, 47 - 55 Heft 1 v. 16.1.2019

Die "zweite medizinische Indikation" als Erfordernis der Patentierung eines bereits bekannten Stoffs kann auch darin bestehen, dass er für eine spezielle Patientengruppe mit speziellen Wirkungen verwendet werden soll.

34 R 113/16m

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