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Recycling-Plastik aus dem Meer

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2019/10ÖBl 2019, 34 - 38 Heft 1 v. 16.1.2019

Die Behauptung, Flaschen bestünden zu 50 % aus "Plastik aus dem Meer", trifft nicht zu, ist irreführend und somit unlauter, wenn der Plastikmüll an Stränden, Flussufern und Wasserläufen in Meernähe gesammelt wurde, aber nicht sicher ist, dass er dorthin angeschwemmt wurde, nachdem er sich bereits im Meer befunden hat.

Wer behauptet, verarbeiteter Plastikmüll stamme aus dem Meer, muss die Richtigkeit der Behauptung beweisen.

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