Vom BM für Verkehr, Innovation und Technologie wurde der Begutachtungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Dienstrechtes der ÖBB und deren Rechtsnachfolge-Unternehmen versendet, mit dem auch das ArbVG, das AngG und das ASVG geändert werden sollen. Ziel der Neuregelung ist v.a. die Sicherstellung der Anwendung des auch für andere Wirtschaftsunternehmen geltenden Arbeitsrechts durch: