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Rückfall der Rechte an Diensterfindungen an den Arbeitnehmer im Konkurs

ArbeitsrechtARD 5446/4/2003 Heft 5446 v. 28.10.2003

§ 7 Abs 3 PatG, § 881 Abs 2 ABGB - Werden die Rechte an einer Diensterfindung unter der auflösenden Bedingung an den Arbeitgeber übertragen, dass sie im Falle des Konkurses des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer (Erfinder) zurückfallen, gilt diese Rückfallsklausel auch gegenüber einem Dritten, dem der Arbeitgeber die Rechte aus der Diensterfindung im Rahmen eines Treuhandverhältnisses (zulässigerweise) übertragen hat.

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