Der Beitrag untersucht den Grundsatz mit Blick auf die kollisionsrechtliche Sonder- und Alternativanknüpfung der Formwirksamkeit von Rechtsgeschäften iS des . Er zeichnet dessen Entwicklung nach und stellt die Frage nach seiner Berechtigung angesichts digitaler Einigungsformen. Dabei regen der Autor und die Autorin an, die Anknüpfung an die Ortsform im digitalen Geschäftsverkehr zu relativieren und die Berechtigung der Alternativanknüpfung der Formwirksamkeit im Grundsatz kritisch zu überprüfen.

