Mit dem ErbRÄG 2015 wurde die Hinzu- und Anrechnung von Vorzuwendungen und Schenkungen auf den Erbteil erweitert. Dadurch haben Auseinandersetzungen über die Teilung von Verlassenschaften unter den Miterben in der Rechtspraxis an Bedeutung gewonnen. Der folgende Beitrag fasst die von der Rsp zum Thema geformten Grundsätze zusammen und enthält Vorschläge für deren prozessökonomische Umsetzung. (FN )

