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Festsetzung der Höhe der Geldbuße bei Verstoß gegen das Durchführungsverbot nach § 17 Abs 1 KartG durch Anmietung von Geschäftsflächen durch ein Tochterunternehmen

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/99NZ 2025, 312 - 317 Heft 5 v. 6.6.2025

1. Die Festsetzung der Geldbuße ist eine Ermessensentscheidung, bei der neben den gesetzlichen Bemessungsfaktoren die Umstände des Einzelfalls und der Kontext der Zuwiderhandlung zu berücksichtigen sind. Die Kontrolle der Höhe einer Geldbuße im Rechtsmittelverfahren richtet sich (nur) darauf, inwieweit das Kartellgericht alle gesetzlichen Faktoren korrekt berücksichtigt hat, die für die Beurteilung der Schwere eines Verhaltens von Bedeutung sind.

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