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Erfüllung des Auskunftsanspruchs

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/98NZ 2025, 311 - 312 Heft 5 v. 6.6.2025

1. Der Bekl, der im Rahmen einer Stufenklage nach Art 42 EGZPO mit Teilurteil zur Auskunftserteilung verhalten wird, erfüllt diese Verpflichtung durch außergerichtl Mitteilung an den Gläubiger.

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