Der Liegenschaftseigentümer, der ein Superädifikat von dessen Errichter und Eigentümer erwirbt, wird erst mit der Urkundenhinterlegung auch Eigentümer des Bauwerks.
5 Ob 133/24f
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Der Liegenschaftseigentümer, der ein Superädifikat von dessen Errichter und Eigentümer erwirbt, wird erst mit der Urkundenhinterlegung auch Eigentümer des Bauwerks.
5 Ob 133/24f
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