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Rechtsmittelbefugnis eines noch nicht rechtskräftig enthobenen gesetzlichen Erwachsenenvertreters gegen seine Enthebung

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2025/175NZ 2025, 558 - 560 Heft 9 v. 8.10.2025

1. Ein noch nicht rechtskräftig enthobener gesetzlicher Erwachsenenvertreter, dessen Wirkungskreis die Vertretung in gerichtlichen Verfahren umfasst, ist zur Erhebung des RevRek gegen die Enthebung im Namen und Interesse des Betroffenen legitimiert.

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