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Haftung eines Sachverständigen gegenüber einem Dritten

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/148NZ 2025, 487 - 492 Heft 8 v. 8.9.2025

1. Die Haftung des Sachverständigen gem §§ 1299, 1300 Satz 1 ABGB setzt neben der Schaffung der erkennbaren Vertrauensbasis auch die konkrete Inanspruchnahme des Vertrauens des Dritten voraus.

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