Mit dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG hat der österreichische Gesetzgeber ein Register eingeführt zu Zwecken der Durchführung von Strafverfahren und verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren, der Erhebung von Abgaben des Bundes, des internationalen Informationsaustausches sowie der Verhinderung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Durchführung von Sanktionsmaßnahmen.

