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Analoge Anwendung des Ersatzanspruches nach § 24 Abs 2 GGG auf die vom Erben entrichteten Gerichtskommissionsgebühren

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/147NZ 2025, 485 - 487 Heft 8 v. 8.9.2025

1. Der Anspruch des Erben nach § 24 Abs 2 GGG auf anteiligen Ersatz der von ihm entrichteten Gerichtsgebühren ist kein verfahrensrechtlicher Kostenersatzanspruch, sondern ein materiell-rechtlicher Regressanspruch, der im Klagsweg geltend zu machen ist. Der Anspruch unterliegt damit nicht den für Kostenersatzansprüche geltenden Vorschriften und bedarf dementsprechend auch keiner Verzeichnung nach § 78 AußStrG iVm § 54 Abs 1 ZPO.

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