Zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit und des Vorliegens einer Krise iSd § 2 EKEG müssen auch fällige Zahlungsverpflichtungen der Schuldnerin gegenüber verbundenen Unternehmen berücksichtigt werden.
17 Ob 14/24v
Zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit und des Vorliegens einer Krise iSd § 2 EKEG müssen auch fällige Zahlungsverpflichtungen der Schuldnerin gegenüber verbundenen Unternehmen berücksichtigt werden.
17 Ob 14/24v
