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Negativbestätigung der Baubehörde als Voraussetzung für die Einverleibung des Eigentumsrechts nach Grundstücksteilung

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/107NZ 2025, 354 - 357 Heft 6 v. 2.7.2025

Nach § 14 Abs 4 Bgld BauG 1997 hat die Baubehörde über eine ihr schriftlich angezeigte Grundstücksteilung (oder Grundstückszusammenlegung) im Bauland dem Bauwerber oder Grundstückseigentümer auf Verlangen eine Bestätigung über die Nichtuntersagung der Grundstücksteilung für die Vorlage beim Grundbuchsgericht auszustellen. Die Vorlage dieser Bestätigung ist eine Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch.

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