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Begründung von selbständigem Wohnungseigentum an einem (Zubehör-)Kfz-Abstellplatz

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/106NZ 2025, 352 - 354 Heft 6 v. 2.7.2025

1. Nach § 56 Abs 1 Satz 3 WEG 2002 bedarf die Begründung von selbständigem Wohnungseigentum an einem im Zubehör-Wohnungseigentum stehenden Kfz-Abstellplatz nicht der Zustimmung der anderen Miteigentümer; eine Nutzwertfestsetzung gem § 9 Abs 2, 3 oder 6 WEG 2002 ist entbehrlich, wenn sich der Nutzwert des Abstellplatzes zweifelsfrei aus der früheren Nutzwertermittlung ergibt.

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