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Ausschluss der Akteneinsicht in einen Handakt

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2024/82NZ 2024, 268 - 269 Heft 5 v. 27.5.2024

Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren umfasst nur die Einsicht in den gerichtl Verlassenschaftsakt (den Prozessakt), nicht dagegen in den (parallel geführten) Handakt des GKoär.

2 Ob 214/23v

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