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Auslegung eines Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrags

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/73NZ 2024, 253 - 255 Heft 5 v. 27.5.2024

Die Auslegung eines Erbverzichtsvertrags richtet sich nach §§ 914 ff ABGB. Dabei ist nicht nur der objektive Erklärungswert des schriftlich Beurkundeten maßgebend, sondern auch die etwa mündlich erklärte Absicht der Parteien zu berücksichtigen.

2 Ob 11/24t

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