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VwGH zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise nach § 65a NVG im Zusammenhang mit einer Kanzleiablöse

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2024/109NZ 2024, 384 - 386 Heft 7 v. 25.7.2024

1. Die Erfassung eines Verkaufserlöses von Kanzleiliegenschaften in jener Höhe, in der er gem § 24 EStG 1988 als Veräußerungsgewinn besteuert wird, widerspricht nicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 65a NVG. Dementsprechend kann auch die Veränderung von Immobilienpreisen solcher Liegenschaften auf Grund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Einfluss auf die Beitragsgrundlage iSd § 10 Abs 1 NVG haben.

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