vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wegfall der Korridorpension eines Gesellschafter-Prokuristen

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2023/93NZ 2023, 256 - 258 Heft 5 v. 24.5.2023

Die Korridorpension fällt in dem Zeitraum weg, in dem die leistungsbeziehende Person ein Erwerbseinkommen bezieht, welches die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Einem Gesellschafter, der ohne Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für die Gesellschaft tätig ist, kann ein (nicht entnommener) Gewinn in dem Umfang als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zugerechnet werden, als er zusammen mit dem tatsächlichen Geschäftsführergehalt einem angemessenen Entgelt für seine Tätigkeit entspricht. Voraussetzung ist, dass dem Gesellschafter wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten auf die Beschlussfassung der Gesellschaft zukommen und er (faktisch) als Geschäftsführer tätig ist. Der Umstand, dass der Gesellschafter (formal) nicht Geschäftsführer, sondern Prokurist ist, ist nicht entscheidend.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!