vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Eintragung "Vorkaufsrecht für Stadt Wien" ohne weitere Zusätze stellt ein reines Vorkaufsrecht iSd § 1072 ABGB dar

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/65NZ 2023, 186 - 188 Heft 4 v. 28.4.2023

1. Ist eine Sache mit einem (reinen) Vorkaufsrecht iSd § 1072 ABGB belastet, bildet nur der Abschluss eines Kaufvertrags den Vorkaufsfall. Die Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf "andere Veräußerungsarten" iSd § 1078 ABGB bedarf einer besonderen Vereinbarung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!