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Zur Kostentragung für die behördlich aufgetragene Verbreiterung einer Servitutsstraße

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/5NZ 2023, 13 - 14 Heft 1 v. 2.2.2023

1. Eine bereits vor Begründung der Wegeservitut bestehende öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Eigentümer der dienenden Grundstücke zur Verbreiterung der Straße kann die vom Servitutsberechtigten angestrebte gänzliche Kostentragungspflicht der Eigentümer mangels entsprechender Vereinbarung nicht begründen.

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