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Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei postmortaler Abstammungsfeststellung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/32NZ 2023, 99 - 107 Heft 2 v. 2.3.2023

1. Die Verjährungsfrist des § 1487 ABGB aF beginnt bei postmortaler Abstammungsfeststellung nach § 150 ("Vätertausch") gem § 1478 Satz 2 erst mit Rechtskraft der Entscheidung im Statusverfahren.

2. § 1503 Abs 7 Z 9 Satz 2 ABGB idF ErbRÄG 2015 ist teleologisch so zu reduzieren, dass er nur Fälle erfasst, in denen die Verjährung bereits vor dem Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 zu laufen begonnen hat.

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