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Zur Verbücherungsfähigkeit eines Schenkungsvertrags, der mittels gesonderter Anbot- und Annahmeerklärungen abgeschlossen wurde

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/102NZ 2023, 291 - 294 Heft 6 v. 27.6.2023

1. Ein Schenkungsvertrag, der mittels gesonderter Anbot- und Annahmeerklärungen abgeschlossen wird, kommt - gleich einem Kaufvertrag - erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Offerenten zustande. Dieser Zugang muss dem Grundbuchsgericht daher urkundlich nachgewiesen werden. Für eine Eintragung wie diese, mit der ein Rechtserwerb und -verlust verbunden ist, verlangt das Grundbuchsgesetz den strengen urkundlichen Nachweis.

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