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Umlaufbeschluss erlangt erst mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses Wirksamkeit

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/101NZ 2023, 282 - 291 Heft 6 v. 27.6.2023

1. Mit Blick auf das Anhörungsrecht der Wohnungseigentümer liegen Unterschiede bei der Meinungsbildung und Abstimmung vor, die eine Ungleichbehandlung des Umlaufbeschlusses gegenüber der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung rechtfertigen. An dieser Auffassung wird in Auseinandersetzung mit und entgegen der Kritik in der Literatur festgehalten.

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