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Verstärkter Senat: Wende in der Judikatur zur laesio enormis beim Optionsvertrag

BeitragAufsatzRudolf WelserNZ 2023/100NZ 2023, 277 - 282 Heft 6 v. 27.6.2023

Ein verstärkter Senat ist am 28. 3. 2023 von der seit 2001 bestehenden Judikatur des OGH abgerückt, nach welcher der für die laesio enormis wesentliche Wertvergleich bei Anfechtung eines Optionsvertrags für den Zeitpunkt der Optionsausübung vorgenommen werden muss.

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