1. Die äußere Urkundeneinheit ist bei Verwendung dreier seitlich angebrachter Heftklammern gewahrt.
2. Im Hinblick auf die Festigkeit der damit erzielten Verbindung reicht die Verwendung dreier seitlich angebrachter Heftklammern an ein Binden, Kleben oder Nähen der einzelnen Blätter heran.