Teilzahlungen einer wucherischen Vereinbarung können nicht als schlüssiges Anerkenntnis des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts verstanden werden, wenn die Wuchervoraussetzungen im Zahlungszeitpunkt noch vorliegen.
5 Ob 176/21z
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Teilzahlungen einer wucherischen Vereinbarung können nicht als schlüssiges Anerkenntnis des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts verstanden werden, wenn die Wuchervoraussetzungen im Zahlungszeitpunkt noch vorliegen.
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