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Unanwendbarkeit der laesio enormis auf Scheidungsfolgenvereinbarungen

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2022/88NZ 2022, 295 - 296 Heft 6 v. 24.6.2022

Die laesio enormis ist auf Scheidungsfolgenvereinbarungen nicht anwendbar. Zur Anfechtbarkeit wegen Verkürzung über die Hälfte bedarf es eines bewertbaren Leistungsaustausches, der bei solchen Vereinbarungen gerade nicht vorliegt.

3 Ob 96/21w

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