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Die Ermächtigung gem § 153 Abs 2 AußStrG und das Abgabenverfahren

BeitragAufsatzOliver KulhanekNZ 2022/63NZ 2022, 221 - 227 Heft 5 v. 19.5.2022

Dieser Aufsatz soll eine Replik auf Berger, iFamZ 2021, 173, darstellen. Die Ermächtigung eines zur Erbfolge Berufenen oder eines Gläubigers gemäß § 153 Abs 2 AußStrG zur Geltendmachung der Arbeitnehmerveranlagung für den ruhenden Nachlass ist nicht nur mit den Grundsätzen der BAO, sondern auch mit der Systematik der §§ 153 ff AußStrG selbst unvereinbar.

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