Gibt es mehrere Beschenkte und reicht die Verlassenschaft zur Deckung der Pflichtteile nicht aus, haften diese dem verkürzten Pflichtteilsberechtigten verhältnismäßig. Der vorliegende Beitrag (FN ) untersucht, wie das Verhältnis zu berechnen ist, wenn ein beschenkter Pflichtteilsberechtigter auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.
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