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Inventar; unbedenkliche Urkunde

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/49NZ 2022, 181 - 182 Heft 4 v. 11.4.2022

1. Eine inhaltlich umstrittene Aufzeichnung eines Rechtsanwalts über ein mündlich geschlossenes Erbteilungsübereinkommen ist keine unbedenkliche Urkunde iSd § 154 Abs 2 Z 3 AußStrG.

2. "Unbestritten" kann eine Forderung jedenfalls nur dann iSd § 154 Abs 2 Z 3 AußStrG sein, wenn sie den Beteiligten bekannt war.

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