Die Unzulässigkeit der prozessualen Aufrechnungseinrede im Außerstreitverfahren kann mittlerweile als gesichertes Dogma der Rsp bezeichnet werden. In der Lehre wird diese Auffassung freilich seit langem von unterschiedlichen Autor:innen kritisiert; die jüngste einschlägige Entscheidung hat sogar weitere Kritiker auf den Plan gerufen. Der gegenständliche Beitrag schließt sich dieser Kritik in der Hoffnung an, durch eine konzise, aber mitunter auch ergänzende Aufarbeitung der Argumente für die Zulässigkeit einer Aufrechnungseinrede im Außerstreitverfahren zu einem Umdenken des OGH beizutragen.