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Hinzurechnung bei treuhändiger Schenkung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/38NZ 2022, 140 - 141 Heft 3 v. 10.3.2022

Die Schenkung an den Schwiegersohn ist nach § 782 ABGB nur hinzuzurechnen, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgte. Agierte er als Treuhänder, liegt eine Schenkung an die Tochter iSd § 781 Abs 2 Z 6 vor. Ob bei einer schwächeren Innenbindung die Berücksichtigung auf Grundlage der Annahme eines Umgehungsgeschäfts möglich ist, bleibt offen.

2 Ob 194/21z

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