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Beglaubigte Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/23NZ 2022, 89 - 91 Heft 2 v. 21.2.2022

1. Eine mit dem Vermerk "unbefristet" ausgestellte beglaubigte Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist sechs Monate ab Ausstellung gültig.

2. Nach Art 69 EuErbVO wird die Richtigkeit der im Nachlasszeugnis verbrieften Rechtsstellung vermutet.

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