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Zur äußeren Urkundeneinheit eines fremdhändigen Testaments

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/96NZ 2021, 367 - 369 Heft 7 v. 23.7.2021

1. Die äußere Urkundeneinheit bei einer fremdhändigen letztwilligen Verfügung liegt vor, wenn die einzelnen Bestandteile der Urkunde (die losen Blätter) so fest miteinander verbunden wurden, dass die Verbindung nur mit Zerstörung oder Beschädigung der Urkunde gelöst werden kann, wie zB beim Binden, Kleben oder Nähen der Urkundenteile.

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