vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Parteistellung und Rekurs gegen schriftliche Abhandlungspflege

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/84NZ 2021, 308 - 309 Heft 6 v. 24.6.2021

1. Die Verlassenschaftsabhandlung kann entweder durch einen Gerichtskommissär oder durch die Erbengemeinschaft geführt werden. Die Durchführung durch die Erbengemeinschaft bedarf keiner Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten, noch kommt ihm gegen deren Bewilligung ein Rekursrecht zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!